Können auf Wunsch Inhalte der AVV – etwa zu Subunternehmern oder Prüf-/Reaktionsfristen – individuell angepasst werden?
Individuelle Anpassungen der Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV) – beispielsweise zu Subunternehmern oder Reaktionsfristen – sind nicht Bestandteil unserer Standardpreise.
Grundsätzlich lassen sich solche Anpassungen nach einer inhaltlichen und rechtlichen Prüfung jedoch realisieren. Die dafür anfallenden Aufwände werden gesondert in Rechnung gestellt.